Nutzungsbedingungen
für die Unternehmensbörse Handwerk auf www.nachfolge-im-handwerk.de
Zwischen dem Nutzer (im Folgenden „Nutzer“ genannt) und der Handwerkskammer Region Stuttgart (im Folgenden „Handwerkskammer“ genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
Präambel
Die Handwerkskammer betreibt eine webbasierte Unternehmensbörse Handwerk (nachfolgend „Unternehmensbörse“) als Vermittlungsplattform, die dazu dient, Betriebe, Nachfolger sowie weitere im Nachfolgeprozess beteiligte Akteure zusammenzuführen und bei der Anbahnung und Vermittlung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk zu unterstützen. Über die Unternehmensbörse können registrierte Nutzer Profile anlegen, Gesuche oder Angebote einstellen (nachfolgend „Inserate“). Angebote können nur von Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammern in Baden-Württemberg eingestellt werden. Alle Nutzer können über Mitteilungen an die Handwerkskammer und durch Vermittlung der Handwerkskammer miteinander in Kontakt treten (nachfolgend „Anfragen“).
Dieser Nutzungsvertrag regelt die Bedingungen, unter denen die kostenfreie Nutzung der Unternehmensbörse erfolgt, und legt die Rechte und Pflichten der registrierten Nutzer sowie der Handwerkskammer fest. Die Nutzung der Unternehmensbörse erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, eine transparente und faire Grundlage für die Vermittlung von Nachfolgen im Handwerk in Baden-Württemberg zu schaffen.
§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen, kostenfreies Angebot und zugelassene Nutzer
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Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Unternehmensbörse der Handwerkskammer unter www.nachfolge-im-handwerk.de.
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Die Nutzung der Plattform und den im Zusammenhang mit ihrer Nutzung angebotenen Beratungsleistungen ist kostenfrei.
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Registrierungsberechtigt und berechtigt zur Eintragung von Inseraten und Einreichung von Anfragen auf Inserate sind nur volljährige Nutzer. Berechtigt, Übergeber-Inserate zu veröffentlichen, sind nur volljährige Nutzer, deren Betriebe Mitglied einer der Handwerkskammern in Baden-Württemberg sind. Unternehmensnachfolge‑Berater und ‑Vermittler/ ‑Makler sind nicht berechtigt, sich auf der Plattform zu registrieren.
§ 2 Vertragsschluss und Benutzerkonto
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Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs und Erstellung eines Profils kommt ein Nutzungsvertrag mit der Handwerkskammer zustande.
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Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die kostenlose Nutzung der Unternehmensbörse unter www.nachfolge-im-handwerk.de.
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Für die Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Dieses besteht aus den im Registrierungsformular abgefragten Daten und einem Kennwort („Login-Daten“). Die Erstellung eines Benutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Nutzers möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit der Handwerkskammer sowie der Kommunikation mit anderen Nutzern aufgrund einer Anfrage, sofern im angelegten Inserat bzw. in den angelegten Inseraten des Nutzers - nicht eine andere E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit der Handwerkskammer hinterlegt wird.
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Der Nutzer kann sich zur Registrierung und Nutzung der Plattform eines Dritten (z. B. eines Beraters) bedienen. Für diesen Fall muss der Dritte eine entsprechende Vollmacht hochladen. Die Handwerkskammer ist berechtigt, die Registrierung von Nutzern durch Dritte durch Gründe, die in der Person des Nutzers oder Dritten liegen, abzulehnen.
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Der Nutzer ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Log-in-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.
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Wenn der Nutzer seine Verpflichtungen gemäß vorstehendem Absatz 5 verletzt und sein Benutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Nutzer für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden. Der Nutzer haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Benutzerkontos nicht zu vertreten hat.
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Der Nutzer sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils verwendeten Daten („Profil-Daten“) zutreffend und vollständig sind.
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Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
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Bei jedweder Kommunikation des Nutzers mit anderen Nutzern entstehen etwaige Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen den beteiligten Nutzern. Die Handwerkskammer ist weder Stellvertreter noch wird sie selbst Vertragspartner. Auch außerhalb von Vertragsbeziehungen ist die Handwerkskammer für die Kommunikation zwischen den Nutzern und/oder den Erfolg einer etwaigen Vermittlung nicht verantwortlich.
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Alle Informationen, die ein Nutzer im Rahmen seiner Anfrage außerhalb des veröffentlichten Profils eines anderen Nutzers erhält (z.B. Kontaktdaten), sind absolut vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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Die Handwerkskammer sowie die für den Nutzer zuständigen Handwerkskammern haben das Recht, den Nutzer über weitere Themen zur Unternehmensnachfolge (z.B. geplante Veranstaltungen, Umfragen) zu informieren.
§ 3 Nutzung des Profils
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Bei der Nutzung des Profils kann der Nutzer verschiedene Dienste in Anspruch nehmen, die nur mit einem Profil nutzbar sind:
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Der Nutzer hat die Möglichkeit, Suchprofil(e) mit seinen definierten Suchkriterien zu speichern.
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Der Nutzer hat die Möglichkeit, passende Inserate als Favorit zu speichern.
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Der Nutzer hat die Möglichkeit, per E-Mail über neue Inserate auf Basis seines Inserats oder seines Suchprofils benachrichtigt zu werden.
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Der Nutzer hat die Möglichkeit, ein Inserat zur Veröffentlichung einzureichen. Er kann dazu Informationen zur Verfügung stellen und Inhalte auf die Unternehmensbörse hochladen und zur Veröffentlichung einreichen.
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Der Nutzer hat die Möglichkeit, zu einem Inserat eine Anfrage mit einer selbst geschriebenen Nachricht zu verschicken.
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Der Nutzer hat die Möglichkeit, Inhalte aus Inseraten oder Anfragen von der Unternehmensbörse herunterzuladen.
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Die Handwerkskammer ist jederzeit berechtigt, Profile und/oder einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform.
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Die Handwerkskammer ist um einen störungsfreien Betrieb der Unternehmensbörse bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die die Handwerkskammer einen Einfluss hat. Der Handwerkskammer ist es unbenommen, den Zugang zu der Unternehmensbörse aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
§ 4 Inserate und Anfragen
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Der Nutzer kann nur dann ein Inserat aufgeben oder eine Anfrage einreichen, wenn er sich registriert hat und Mitglied einer Handwerkskammer in Baden-Württemberg ist. Ein Nutzer kann maximal zwei Inserate gleichzeitig aufgeben.
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Möchte der Nutzer sowohl die Rolle eines Übernehmers als auch eines Übergebers eines Handwerksbetriebs einnehmen, muss er sich dafür mit zwei unterschiedlichen E-Mailadressen registrieren und entsprechende Profile anlegen.
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Der Nutzer kann sich zur Gestaltung eines Inserates und/oder einer Anfrage KI-generierter Texte auf der Unternehmensbörse bedienen. Diese Möglichkeit besteht optional, sie ist nicht verpflichtend. Dem Nutzer ist bewusst, dass die Erstellung von Texten durch generative KI ihn lediglich unterstützen soll. Ergebnisse ihres Einsatzes können unzulänglich oder falsch sein. Dem Nutzer sind die allgemeinen Risiken beim Einsatz generativer KI bewusst. Die Handwerkskammer übernimmt daher keine Gewähr für die genannten Qualitätsmerkmale des Outputs (Richtigkeit, Vollständigkeit, Repräsentativität und Unvoreingenommenheit) und für die Eignung des KI-Outputs für die Zwecke des Nutzers auf oder im Zusammenhang mit der Unternehmensbörse, insbesondere eine unmittelbare Verwendbarkeit (d.h. ohne eine eigenverantwortliche menschliche Prüfung vor der weiteren Verwendung) durch den Nutzer für seine Zwecke.
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Die Mitgliedschaft des Nutzers als Voraussetzung für ein Inserat und jede Veröffentlichung und/oder Änderung eines Inserats wird von der für den Nutzer zuständigen Handwerkskammer vor der Veröffentlichung geprüft. Die Angabe seiner Postleitzahl bzw. seines regionalen Suchbereichs bei der Erstellung eines Inserats dient dazu, ihn zu seiner zuständigen Handwerkskammer zuzuordnen. Die von ihm im Rahmen von Inseraten oder Anfragen zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte gibt die die Unternehmensbörse betreibende Handwerkskammer an die zuständige Handwerkskammer zum Zweck der Prüfung seiner Anfrage und zur weiteren Betreuung seines Anliegens weiter.
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Etwaige Rückfragen zu eingehenden Eintragungen in der Unternehmensbörse klärt die zuständige Handwerkskammer mit dem Nutzer direkt.
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Soweit zur Freigabe erforderlich, ist die Handwerkskammer zur Überarbeitung/Änderung der Informationen und/oder Inhalte des Nutzers berechtigt, aber nicht verpflichtet.
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Im Fall der Freigabe eines Inserats oder seiner Änderung wird das Inserat auf der Unternehmensbörse veröffentlicht. Im Fall der Freigabe einer Anfrage auf ein bestimmtes Inserat wird sie an den Inserenten weitergeleitet. Der Inserent kann auf diese Anfrage mit vorgegebenen Entscheidungen reagieren (Kontaktaufnahme, Bedenkzeit, kein Interesse). Sofern er sich für eine Kontaktaufnahme entscheidet, werden seine Kontaktdaten dem Anfragenden angezeigt. Gleichzeitig kann er die Kontaktdaten des Anfragenden einsehen. Die weitere Kommunikation zwischen den Nutzern erfolgt außerhalb der Unternehmensbörse.
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Die Handwerkskammer ist berechtigt, die Veröffentlichung von Inhalten zur Wahrung ihrer Interessen abzulehnen.
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Der Nutzer kann sein Inserat und/oder Anfrage jederzeit über sein Profil vorrübergehend deaktivieren und wiederaktivieren oder endgültig löschen. Löscht der Nutzer sie nicht, werden sie systemseitig nach 24 Monaten nach ihrer Veröffentlichung automatisch gelöscht.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Nutzers: Einstellen von Inhalten
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Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber der Handwerkskammer, keine Inhalte auf die Unternehmensbörse hochzuladen, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, bei dem Hochladen von Inhalten geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.
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Nicht erlaubt ist das Verbreiten von Inhalten, die
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Rassismus
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Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art
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Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum
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Hetze gegen Personen oder Unternehmen
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persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede zu Lasten von Nutzern und Dritten
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Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht
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urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen
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sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten
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Pornografie
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anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen
darstellen, betreffen oder beinhalten. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweiligen Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden.
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Dem Nutzer ist bewusst, dass Informationen oder Inhalte, die er im Rahmen von Inseraten oder Anfragen teilt, geheimhaltungsbedürftige Informationen und /oder Geschäftsgeheimnisse enthalten können. Der Nutzer ist für den Schutz etwaiger geheimhaltungsbedürftiger Informationen und /oder Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen der Nutzung der Unternehmensbörse oder der Kontaktaufnahme von Nutzern untereinander veröffentlicht und/oder ausgetauscht werden, selbst verantwortlich.
§ 6 Weitere Mitwirkungspflichten des Nutzers
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Der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Unternehmensbörse oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere:
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die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform
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das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist
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Sollte es bei der Nutzung der Unternehmensbörse bzw. ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Nutzer die Handwerkskammer von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Nutzer Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
§ 7 Rechtseinräumung
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Der Nutzer räumt der Handwerkskammer mit Abschluss dieser Vereinbarung für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes einschließlich etwaiger Schutzfristenverlängerungen die einfachen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten und seinen Bestandteilen ein. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst insbesondere die folgenden Nutzungsrechte:
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das Recht zur Veröffentlichung der Inhalte (ganz oder teilweise) auf der Unternehmensbörse
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das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte (ganz oder teilweise) auf der Unternehmensbörse
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das Recht zur öffentlichen Wiedergabe (ganz oder teilweise), insbesondere das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung auf der Unternehmensbörse
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das Recht, die Inhalte (ganz oder teilweise) zu bearbeiten/bearbeiten zu lassen oder sonst umzugestalten/umgestalten zu lassen sowie Bearbeitungen und/oder Umgestaltungen umfassend in allen vertragsgegenständlichen Nutzungsarten zu verwerten
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Die Handwerkskammer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die ihr nach dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte zu nutzen.
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Nutzer, die Inserate oder Anfragen veröffentlichen möchten, werden von der für sie zuständigen Handwerkskammer betreut. Dazu darf die die Unternehmensbörse betreibende Handwerkskammer während der Vertragslaufzeit die ihr nach dieser Vereinbarung überlassenen Informationen und Inhalte oder die daran eingeräumten Rechte ganz oder teilweise an die zuständige Handwerkskammer in Baden-Württemberg weitergeben, auf diese übertragen und/oder ihr Lizenzen hieran einräumen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Nutzers bedarf.
§ 8 Haftung
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Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass die Unternehmensbörse und seine Inhalte Teil der Arbeit der Handwerksammer darstellen, um die Suche um Nachfolger im Handwerk zu erleichtern. Die Handwerkskammer übernimmt keine Gewähr für fremde Inhalte sowie für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie übernimmt auch keine Verantwortung für geheimhaltungsbedürftige Informationen und /oder Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen der Nutzung der Unternehmensbörse oder der Kontaktaufnahme von Nutzern untereinander veröffentlicht und/oder ausgetauscht werden. Ebenso wenig übernimmt sie Gewähr für den Erfolg einer Vermittlung. Es erfolgt damit auch keine Rechtsberatung oder Unternehmensberatung.
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Unbeschränkte Haftung: Die Handwerkskammer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Handwerkskammer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
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Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Handwerkskammer nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Handwerkskammer.
§ 9 Gewährleistung
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Der Nutzer versichert, dass durch seine Inhalte einschließlich seiner Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden und dass er allein berechtigt ist, über die Rechte an den Inhalten und seiner Bestandteile uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen, sowie dass er bisher keine den Rechtseinräumungen dieser Vereinbarung entgegenstehenden Verfügungen getroffen hat und treffen wird.
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Der Nutzer steht insbesondere auch dafür ein, dass etwaige erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen in dem für die Nutzung gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen Umfang bestehen.
§ 10 Vertragsdauer/Kündigung
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Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, ohne dass es eines Grundes bedarf.
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Im Falle einer Kündigung hat der Nutzer keinen Zugriff mehr auf sein Profil und auf hochgeladene Inhalte.
§ 11 Änderung der Nutzungsbedingungen
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Die Handwerkskammer ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Website geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen.
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Eine Änderung oder Ergänzung wird dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. Die Handwerkskammer wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.
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Sofern der Nutzer der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht und die Dienste weiterhin nutzt, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird die Handwerkskammer in der Ankündigung gesondert hinweisen.